06.12.2010

Arbeitsrecht zum Weihnachtsgeld

Ein Artikel von Raya

Laut dem Arbeitsgesetz besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld; die Zahlung ist vom Arbeitgeber abhängig. An folgenden Stellen kann eine Regelung das Weihnachtsgeld Arbeitsrecht betreffend gefunden werden:

- Tarifvertrag

- Arbeitsvertrag - Betriebsvereinbarung

- Zusage des Arbeitgebers

Sollte hier eine Regelung bestehen, gilt es folgende Klauseln zu beachten: - Freiwilligkeitsvorbehalt: Der Arbeitgeber entscheidet jedes Jahr erneut, ob er das Weihnachtsgeld zahlt - Rückzahlungsklausel: Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes fordern - Stichtagsklausel: Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist nur dann erforderlich, wenn bis zu einem Datum das Arbeitsverhältnis noch besteht - Ausschluss bestimmter Gruppen: In einigen Fällen ist es zulässig das Weihnachtsgeld nur an gewisse Gruppen zu zahlen In dem letzten Fall lohnt es sich den vom Arbeitsrecht vorgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz zu überprüfen. Des Weiteren gibt es noch den Fall der betrieblichen Übung: - betriebliche Übung: der Arbeitnehmer darf aufgrund des bisherigen Zahlungsverhalten des Arbeitgebers darauf schließen, dass ein Weihanchtsgeld gezahlt wird Laut Gesetz besteht dieser Fall, wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe und keine Klarstellung besteht, dass hieraus kein Rechtsanspruch hervor geht.

Kommentare zu diesem Beitrag

Kirsten schrieb am 17:22 Uhr 03.1.2011

So schnell begeistert mich ja nichts, aber finde die Seite wirklich phantastisch.

Edith schrieb am 07:26 Uhr 01.12.2010

Auf dieser Seite habe ich interessante Beiträge gelesen